Aktuell gültige Coronaregeln (ab 24.November)

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Hallo liebe Badmintonmitglieder,

mit der Verabschiedung der neuesten Regeln des bayrischen Landtag tritt die 2Gplus Regelung in Kraft:

Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind und über einen zusätzlichen Testnachweis verfügen
  • Personen, die als genesen gelten über einen zusätzlichen Testnachweis verfügen
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag

 

Der zusätzliche negative Testnachweis kann in  einer schriftlichen oder elektronischen Form auf Grundlage

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

 

Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Gruß

Oliver

Weitere Informationen aus dem Verein

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