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Hallo liebe Badmintonmitglieder,
auf Grund der über drei Tage lang gestiegenen 7-Tages Inzdienz über 35, gelten ab dem 22.08.21 andere Regeln für die Sportausübung.(Link HP Landkreis Eichstätt)
Hierzu gilt vor der Sportausübung eine Testnachweispflicht die wie folgt aussehen kann:
Die Tests dürfen maximal 24 Stunden vor Vorlagepflicht durchgeführt worden sein.
- PCR-Tests aus bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren
- Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) aus lokalen Testzentren, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren, Rettungs- und Hilfsorganisationen und den vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen
- Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers/Veranstalters nach Satz 6 Buchst. a oder einer vom Betreiber/Veranstalter beauftragten Person durchgeführt werden -> bei Durchführung bitte 15min vor Trainingsbeginn vor der Halle anwesend sein
Ein negatives Testergebnis ist nicht erforderlich bei :
- Vollständiger Coronaimpfung ab Tag 15 nach der Zweitimpfung (Nachweis durch Impfbuch,
Ersatzbescheinigung oder digital) - Coronainfektion vor mehr als 28 Tagen und weniger als 6 Monaten (Nachweis durch positiven PCR–
Befund) - Coronainfektion vor mehr als 6 Monaten und 1 Impfung (Nachweis durch positiven PCR–Befund
und Impfnachweis) - Schülerinnen und Schüler, die regelmäßen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs
unterliegen (Befreiung gilt auch in den Ferien)
Diese Nachweise sind dem zuständigen Trainer vor dem Training unaufgefordert vorzuzeigen.
Weitere und detaillierte Informationen sind zu finden unter dem Rahmenhygienekonzept Sport
Bitte um Beachtung dieser Regeln zum nächsten Training ab Montag den 23.08.21.
Für Fragen stehe ich euch jederzeit zur Verfügung.
Grüße
Oliver